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Der Weg zur Kur

   

Antragstellung:

Bei der zuständigen Krankenkasse die entsprechenden Formulare zur Antragstellung für die Kur besorgen. Es gibt unterschiedliche Formen von Kuren, z.B.
die Anschlussheilbehandlung (AHB), die während des stationären Aufenthaltes vom Sozialdienst des Krankenhauses beantragt werden muss. Der Antritt zur AHB erfolgt innerhalb zwei Wochen nach Verlassen der Klinik.

Allgemeine Gesundheitsmaßnahme (AGM). Diese muss ebenfalls vom Krankenhaus beantragt werden, die Beantragung durch die Klinik kann aber noch nach Beendigung des Klinikaufenthaltes erfolgen.

Ambulante Vorsorgekur:
Bei Vorliegen nachgewiesener Risikofaktoren, wenn diese durch die Kur beseitigt/ positiv beeinflusst werden können, oder wenn die Kur dem Patienten ihre Bewältigung erleichtert, z. B. bei Übergewicht, Bluthochdruck, Neigung zu somatischen Erkrankungen und Schmerzzuständen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Ambulante Rehabilitationskur:
Bei bestehender Erkrankung, wenn deren Folgen durch die Kur beseitigt oder gemindert werden können (Beseitigung/ Verminderung von Beeinträchtigungen oder Fähigkeitsstörungen)
z.B. chron. Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislauferkrankungen
und Stoffwechselerkrankungen.

Kompaktkur:
kommt in Frage, wenn gegenüber der ambulanten Vorsorge- und Rehabilitationkur eine engere krankheitsgruppenspezifische Ausrichtung und eine größere Therapiedichte zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlich sind. Es kommen nur für die Indikation genehmigte Kurorte in Frage.

Kindervorsorgekur:
Zur Kräftigung der Konstitution bzw. Steigerung der Abwehrkräfte, z. B. bei Infektanfälligkeit oder Fehlernährung.

Wegen der Kostenübernahme gibt die Krankenkasse bzw. die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin (BfA) oder die Landesversicherungsanstalt für Arbeiter (LVA) gerne Auskunft. Ebenso stellen diese Institutionen gerne Infos/Broschüren/Formblätter zur Verfügung.

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

Der Formularsatz zum Kurantrag besteht aus drei Teilen.
Enthalten sein müssen:
Welche Krankheiten begründen den Kurantrag?
Welche Anforderungen werden an den Kurort gestellt (z.B. behindertengerechte Ausstattung)?
Geeigneten Kurort vorschlagen.
Ein Selbstauskunftsbogen, in dem die persönlichen Daten eingetragen werden. Hier sollte man die Wunschklinik eintragen (empfehlenswert ist eine vorausgehende Information über die entsprechenden Häuser).
Ein Bogen für die Krankenkasse.
Der Bogen für den Arzt. Im Prinzip kann dieser Bogen von jedem behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Auch hier empfiehlt sich darauf zu achten, dass der Arzt die Wunschklinik erwähnt.
Den Unterlagen sollten noch nachfolgende Schriftstücke beigefügt werden: Kopien der Befunde, Kopien der vorausgegangenen Operationen, pathologische Befunde und - sofern vorhanden - eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Auf einem separaten Blatt sollte man möglichst nochmals ausführlich schildern, warum eine Kur beantragt wurde und wieso eine besondere Klinik erwünscht ist. Wer möchte, kann die Unterlagen nochmals für die eigenen Akten kopieren. Sind alle Schriftstücke beisammen, schickt normalerweise der Arzt sämtliche Formulare an den Kostenträger. Jedoch hat es sich erwiesen, selbst den Versand vorzunehmen, dies sollte man am besten per Einschreiben mit Rückschein vornehmen.
Nach ein paar Wochen erfolgt eine Bestätigung der Kurbeantragung. Weitere Wochen später folgt die Benachrichtigung, ob die Kur genehmigt wurde oder nicht. In dem Bewilligungsbescheid ist neben Bewilligungszeitraum auch die Kurklinik aufgeführt.
Falls ein negativer Bescheid eintrifft, haben Sie keine Angst vor einem Einspruch. Der Kurantrag wird vom Medizinischen Dienst geprüft, der ursprüngliche Antrag kann ergänzt werden. In der Regel kennt der behandelnde Arzt sich mit der richtigen Wortwahl aus.

Den Kurantritt bestimmt die entsprechende Kurklinik. Meist erhält man diese Mitteilung ca. 14 Tage nach Eingang des Bewilligungsbescheides. Nach nochmals ca. 2 - 3 Wochen (es sind aber gerade bei Mutter-Kind-Kuren wesentlich längere Wartezeiten möglich) kann man mit dem Kurantritt rechnen. Dies bedeutet, dass vorher alle wichtigen Sachen zu erledigen sind, u.a. auch den Arbeitgeber auf die beantragte Kur vorbereiten.
Der Antrittstermin ist im Übrigen nicht selbst zu beeinflussen. Allerdings besteht bei besonderer Ausnahme das Widerspruchsrecht bei schlechter Terminvergabe. Den endgültigen Termin sollte man frühestmöglich dem Arbeitgeber mitteilen, der zur Freistellung verpflichtet ist. Die Kurtage werden als Krankheitstage verrechnet. Hierzu müssen dann noch verschiedene Formulare ausgefüllt werden.

Die meisten Kurkliniken haben Dienstags, Mittwochs bzw. Donnerstags Aufnahme. Frühzeitig erhält man in der Regel die Zugfahrkarten mit detaillierter Wegbeschreibung und einem zusätzlichen Termin, wann die Koffer aufgegeben werden müssen bzw. abgeholt werden. Natürlich steht jedem auch offen, mit dem eigenen PKW anzureisen. Diese Kostenübernahme muss mit dem jeweiligen Kostenträger geklärt werden.

(Forumsbeitrag von pannengeier)


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© Mike Paßmann, Hamburg