» Startseite » Haushalt » Finanzen
Unterhaltsvorschuss

   

Alleinerziehende haben so manches mal das Problem, das der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungen nicht nachkommt.

Hier gibt es eine besondere Unterhaltsleistung, die beim Jugendamt beantragt werden muss:

So haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil bzw. nach dessen Tod Unterhalt in Form von Waisenbezügen erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate.

Dieser beträgt in den alten Bundesländern 111 EUR pro Monat für Kinder bis 5 Jahre und 151 EUR für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren. Die entsprechenden Beträge für die neuen Bundesländern sind 97 EUR bzw. 134 EUR pro Monat.
(Forumsbeitrag von Katja)


Nächster Tipp:
 

Impressum | Über uns | Bookmark | Newsfeed
Mama-Tipps bietet die besten Tipps rund um Familie, Kind und Haushalt.
© Mike Paßmann, Hamburg