| Unterhalt bei einem nichtehelichem Kind |
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Der Vater eines nichtehelichen Kindes muss 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt für die Mutter aufkommen. Besondere Umstände verlängern diesen Anspruch bis zu 4 Monate vor der Geburt und 3 Jahre nach der Geburt (ggf. länger).
Dieser Fall tritt ein, wenn die Mutter nicht erwerbsfähig ist oder durch die Schwangerschaft Krankheiten verursacht wurden. Dieser Anspruch kann zivilrechtlich durchgesetzt werden.
(Forumsbeitrag von tanja)
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