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Kleintiere wie Hamster und Meerschweinchen oder Käfigvögel sind mietrechtlich nicht erfasst, können also in einer Mietwohnung gehalten werden.
bei Katzen sollte man, sofern es im Vertrag eine Klausel gegen Tierhaltung gibt, vor dem Kauf mit dem Vermieter reden. In der Regel akzeptiert er eine "Wohnungskatze", solange die anderen Mieter sie nicht als störend empfinden.
Hundehaltung ist dagegen in vielen Mietverträgen ausdrücklich verboten. Gestattet Ihnen der Hauswirt dennoch, mit dem Hund einzuziehen, sorgen Sie dafür, dass er Ihre Nachbarn nie stört. Fühlen diese sich zu Recht belästigt, muss der Hauswirt die Erlaubnis rückgängig machen.
In jedem Fall haftet der Halter für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Darum ist eine Tierhaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.
(Forumsbeitrag von Frau Mohr)
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