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Eltern haften für ihre Schulschwänzer

   

Eltern haften für ihre Schulschwänzer

Eine Mutter muss 420 Euro zahlen, weil ihre beiden Töchter nicht zum
Unterricht erschienen

Die Töchter schwänzten die Schule, die Eltern mussten dafür zahlen.
In der vergangenen Woche verhängte das Amtsgericht Tiergarten gegen
die Mutter zweier Mädchen eine Geldstrafe von 420 Euro. Gegen den
Vater, der wegen anderer Delikte vorbestraft ist, erging ein
Haftbefehl. 51 Tage hatte die 17-jährige Tochter unentschuldigt den
Unterricht verpasst, 39 Tage fehlte ihre jüngere Schwester in einer
Grundschule. Die Lehrer vermuten, dass der Vater, ein
Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien, es nicht für nötig hält, Mädchen
zur Schule zu schicken.

Nach dem Strafgesetzbuch können Eltern wegen Verletzung der Fürsorge-
oder Erziehungspflicht mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren
bestraft werden, wenn sie ihre Kinder in die Gefahr bringen, in ihrer
Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen
Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen. Zu einer
Anklage vor Gericht kommt es allerdings sehr selten, Experten
sprechen von Einzelfällen. Vorher reagieren die Schulen mit anderen
Mitteln. Zunächst wird mit den Eltern mehrfach geredet. Nimmt ein
Schulpflichtiger trotzdem weiter nicht am Unterricht teil, kann die
zuständige Schulbehörde in den Bezirken über eine Zuführung mit
unmittelbarem Zwang entscheiden, wie es im Schulgesetz heißt. Damit
ist gemeint, dass Polizisten auf Veranlassung des Schulamtes Kinder
in die Schule bringen. Solche Zwangsmaßnahmen dürfen laut Schulgesetz
dann angewandt werden, wenn pädagogische Mittel ohne Erfolg
geblieben oder nicht Erfolg versprechend sind. Die Bezirke machen auf
unterschiedliche Art davon Gebrauch.

In Neukölln wurden im Schuljahr 2003/04 fünf Kinder zwangsweise zum
Unterricht gebracht. Neukölln ist eine Schwänzer-Hochburg - im
Schuljahr 2001/02 fehlten dort 597 Schüler mehr als 40 Tage
unentschuldigt. Bildungsstadtrat Wolfgang Schimmang (SPD) greift
besonders hart durch. Am Ende eines langen Dialoges muss eine
Konsequenz erfolgen, sagt er. In seinem Bezirk haben 30 Prozent der
Schüler keinen Schulabschluss.

Meldet eine Schule Fehltage dem Schulamt, dann wird zunächst mit
einer Verwarnung reagiert. Allein im ersten Halbjahr dieses
Schuljahrs schickte das Neuköllner Schulamt 338 Verwarnungen ab.
Hilft das nichts, folgt ein Bußgeldbescheid. Beim ersten Mal kostet
ein unentschuldigter Fehltag fünf Euro, kommt Schwänzen wiederholt
vor, werden pro Tag 7,50 bis zu zehn Euro verlangt - zu zahlen an die
Bezirkskasse. Die Höchststrafe für Eltern, die ihre Kinder nicht zur
Schule schicken, sind 2 500 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit, so
sieht es das Schulgesetz vor.

Legen die Eltern Widerspruch ein, kommt es ähnlich wie bei
Verkehrsdelikten zum Prozess. Dann kann es aber auch passieren, dass
ein Richter ein Verfahren ohne Geldbuße einstellt. Was soll ich
machen, wenn mein Sohn nicht in die Schule will und immer abhaut,
klagte einmal eine allein erziehende Mutter. Daraufhin entschied der
Richter, man könne Eltern nicht durch Geldbußen zum Schulbesuch ihrer
Kinder zwingen.
(Forumsbeitrag von Frau Mohr)


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© Mike Paßmann, Hamburg