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| Schaden auf dem Schulhof- wer zahlt |
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Die Kids toben auf dem Schulhof- und schon ist der Schaden da: eine zerrissene Jacke, ein kaputter Schulranzen. Grundsätzlich haften Eltern für Ihre Kinder. Laut Gesetz ist Ihr Sprössling ab einem Alter von 7 Jahren selbst für seien Taten verantwortlich, aber den Schaden zahlt trotzdem die Haftpflichtversicherung der Eltern. Dabei spiel es keine Rolle, ob etwas aus Versehen kaputt gegangen ist oder ob Absicht dahinter steckte.
Das sollten Sie unternehmen:
Wenn Ihrem Kind ein Schaden entstanden ist, wenden Sie sich sofort an die Eltern des Kindes, das die Sache zerstört hat. Halten Sie schriftlich fest, was genau passiert ist. Halten Sie auch Ort, Datum und Uhrzeit fest.
Wenn Sie den Namen des Kindes nicht kennen, erkundigen Sie sich beim Klassenlehrer. Bitten Sie die Eltern, den Schaden innerhalb einer Woche der Haftpflichtversicherung zu melden. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen die Eltern eine Bestätigung vorlegen, dass der Schaden beglichen wird.
Wertsachen gehören nicht in die Schule
Achtung: Für Gegenstände, die nicht zur Schule mitgebracht werden dürfen, gilt dieser Versicherungsschutz nicht. Wenn ein Schulkamerad Ihrem Kind das teure Handy kaputt macht, das es gar nicht mitbringen durfte, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Neben den Eltern der "Gegenpartei" kann auch der Lehrer schadensersatzpflichtig sein- dann, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
(Forumsbeitrag von Frau Mohr)
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