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Nachlässigkeit mit Todesfolge

   

Zehn Jahre nach Einführung der gesetzlichen Sicherungspflicht für Kinder in Autos ziehen Experten eine ernüchternde Bilanz: Immer noch sind zwei Drittel aller Kinder bei Fahrten im Auto nicht vorschriftsmäßig gesichert, sagt Prof. Klaus Langwieder, Leiter des Verkehrstechnischen Instituts der Deutschen Versicherer in München. Wir gehen davon aus, dass Tausende Kindersitze falsch montiert sind, falsch genutzt werden oder gar kaputt sind, bestätigt Martin Kraft von der Deutschen Verkehrswacht im rheinischen Meckenheim. Eine Erhebung habe gezeigt, dass beim Kindersitz-Einbau oder bei der Sicherung des Kindes in zwei von drei Fällen Fehler gemacht werden.

Besonders desolat ist die Situation bei älteren Kindern: Je älter ihr Nachwuchs, desto nachlässiger handhaben Eltern die Sicherungspflicht. Die Hälfte der im Straßenverkehr verunglückten Kinder gehören in die Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen, berichtet Prof. Joachim Bennek, Direktor der Kinderklinik Leipzig. Komme es zu einem Unfall, flögen nicht oder ungenügend gesicherte Kinder wie ein Wurfgeschoss durch den Innenraum des Wagens. Sie können zudem aus dem Fahrzeug heraus auf die Fahrbahn geschleudert werden. Ein Drittel der Kinder erleidet schwere Schädel-Hirn-Verletzungen, komplizierte, auch offene Knochenbrüche, innere Verletzungen und Wirbelsäulenschäden, sagt der Mediziner.

Nach Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, während der Fahrt gesichert werden. Das bloße Anlegen eines Gurtes wie bei Erwachsenen reicht nicht aus: Spezielle Rückhalteeinrichtungen - dem Alter und Gewicht des Kindes angepasst - sind Pflicht. Wer dies missachtet, dem droht ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld mit Punkteeintrag in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
(Forumsbeitrag von Frau Mohr)


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© Mike Paßmann, Hamburg