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Mutterkindkur/ Vaterkindkur

   

Wer kann eine solche Kur machen bzw. beantragen?

Zur Zielgruppe gehören Frauen/Männer, die Kinder erziehen oder erzogen haben, wobei Anzahl der Kinder, Herkunft, Religion oder soziale Stellung keine Rolle spielen.
Es gibt sehr unterschiedliche Situationen, die belastend sind und die Gesundheit von Müttern/Vätern und/oder Kindern negativ beeinflussen.
Meist sollte ein Mindestalter der Kinder von 2 Jahren erreicht sein.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Kurmaßnahme gewährt wird?

Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur kann aus medizinischen, sozialen und/oder psychischen Gründen beantragt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum eine Kur nötig sein kann:
Mutter (bzw. Vater) und Kind sind kurbedürftig, wobei das Kind in der in Frage kommenden Klinik ebenfalls behandelt werden kann.
Mutter/Vater ist kurbedürftig und eine Trennung wäre unzumutbar, da daraus psychische Schäden entstehen würden oder das/die Kind/er können während des Kuraufenthalts nicht versorgt werden.
Das Kind ist kurbedürftig und aufgrund des Alters des Kindes ist eine Durchführung der Kurmaßnahme ohne Begleitperson nicht möglich.


Vorsorgekuren (§ 24 SGB V)
Diese sollen Schwächungen der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würden, beseitigen,
der Gefährdung der Gesundheit eines Kindes entgegenwirken,
Pflegebedürftigkeit vermeiden.

Im Vorsorgebereich ist vor allem die psychosoziale Situation der Mutter/des Vaters ein Grund für eine solche Maßname, da dadurch eine gesundheitliche Gefährdung entstehen bzw. vorhanden sein kann, die sich in Befindlichkeitsstörungen äußert. Bei Kindern geht es meist um eine Vermeidung der vorhandenen Schwächung der Gesundheit .

Rehabilitationskuren (§ 41 SGB V)

Diese sollen eine bereits eingetretene Erkrankung heilen, eine solche bessern
oder deren Verschlechterung verhindern.
Bei Müttern/Vätern hat hier eine psychosoziale Problemsituation bereits zu manifesten Krankheitserscheinungen geführt, die sich in körperlicher Schädigung, Fähigkeitsstörungen und/oder sozialer Beeinträchtigung zeigen.
Bei Kindern ist eine Erkrankung vorhanden bzw. ergeben sich Folgen aus einem Krankheitsbild.
Bei Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren handelt es sich in der Regel um Vorsorgekuren.

Wie wird ein Kurantrag auf eine Mutter-Kind bzw. Vater-Kind-Kur gestellt?

Bei der Vorgehensweise sind zwei Varianten möglich:
Variante 1:

Man beantragt bei der Krankenkasse oder den Wohlfahrtsverbänden Vordrucke für ärztliche Atteste. Vor Beantragung der Kurmaßnahme sucht man den Hausarzt oder Kinderarzt auf und schildert die gegebene Situation. Dies ist zwingend notwendig. Dieser führt die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen durch und füllt die Atteste aus, wobei er präzise begründet, weshalb eine Kur notwendig ist. Diese ausgefüllten Atteste schickt man an einen Wohlfahrtsverband, der sich dann darum kümmert, dass ein Kurantrag gestellt wird (über den zuletzt die Krankenkasse entscheidet) . Oder man wendet sich mit den ausgefüllten Attesten direkt an die Krankenkasse, um eine Kur zu beantragen, wobei einem ein zuständiger Sachbearbeiter helfen kann.

Variante 2:

Man wendet sich zuerst an einen Wohlfahrtsverband bzw. eine Kurberatungs- und Vermittlungsstelle, um sich allgemein über die Möglichkeiten einer Kur zu informieren.

Im Falle einer Ablehnung des Kurantrags durch die Krankenkasse kann man dagegen Widerspruch einlegen, damit der Antrag erneut geprüft wird. Ggf. ist dann eine persönliche Vorstellung beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erforderlich, der dann die Notwendigkeit der Kur in einem Gespräch beurteilt.

Unter folgenden Webadressen findet man weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Müttergenesungswerk
Mutter-Kind-Hilfswerk
Mutter bzw. Vater-Kindkuren an der Ostsee (AWO)
allgemeine Infos der Caritas
Kur und Reha GmbH des Paritätischen Wohlfahrtverbandes BW
Kurberatung
Kurklinik für Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.

(Forumsbeitrag von pannengeier)


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© Mike Paßmann, Hamburg