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Müssen Kinder stationär behandelt werden, ist die größte Belastung für die kleinen Patienten oftmals, dass sie von ihrer Familie getrennt sind. Eine neue Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht jetzt jedoch, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr ohne Eltern oder Bezugsperson in die Klinik müssen. Das ist ein deutlicher Fortschritt zum Wohl kranker Kinder, betont Jochen Scheel, Vorstand der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD). Die seit Beginn diesen Jahres gültige Regelung besagt, dass die jeweiligen Kliniken für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (ein Elternteil oder auch eine andere Bezugsperson) einheitlich 45 Euro pro Tag mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Bisher gab es keine derartige, bundesweit gültige Regelung, so dass die einzelnen Krankenkassen den Aufenthalt einer Begleitperson bei kranken Kindern frei handhaben konnten. Es ist schließlich seit langem unstrittig, dass sich die Mitaufnahme einer Begleitperson in Kinderkliniken bei kranken Kindern und Jugendlichen positiv auf den Genesungsprozess junger Patienten auswirkt. Aus diesem Grund ist die Mitaufnahme bei Kindern grundsätzlich immer medizinisch indiziert, erklärt Scheel. Zudem ist durch diese Regelung auch endlich die Forderung der 1998 verabschiedeten Charta für Kinder im Krankenhaus umgesetzt worden, in der es u.a. heißt: Alle Kinder müssen das Recht haben, ihre Eltern jederzeit und ohne Einschränkung bei sich im Krankenhaus zu haben. Sind Eltern nicht in der Lage oder nicht bereit, eine aktive Rolle bei der Betreuung des Kindes zu übernehmen, so hat das Kind Anspruch auf die Betreuung durch eine geeignete Betreuungsperson. Eine Ausnahme gibt es jedoch noch - und zwar in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Kinder- und Jugendpsychosomatik.
(Redaktion)
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