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Unter bestimmten Umständen haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, bis die Kinder 27 Jahre alt sind.
Genereller Anspruch
Bis zum 18. Lebensjahr erhalten Eltern ohne Einschränkungen das Kindergeld. Bis zum 21. vollendeten Lebensjahr bleibt der Anspruch bestehen, wenn das Kind arbeitslos ist. Darüber hinaus zahlt die Familienkasse bis zum vollendeten 27. Lebensjahr des Kindes unter folgenden Bedingungen:
· Das Kind absolviert eine Ausbildung. Dazu zählt auch Au-pair, wenn ein Sprachunterricht von mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche integriert ist.
· Nach Abschluss der Lehre besucht das Kind aufgrund von Arbeitslosigkeit einen Anpassungslehrgang vom Arbeitsamt.
· Trotz Bemühungen bekommt der Nachwuchs keinen Ausbildungsplatz.
· Das Kind legt innerhalb der Ausbildung eine Pause von ein bis vier Monaten ein. Diese muss aber zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, vor Beginn beziehungsweise nach Ende des Wehr- oder Zivildienstes oder des freiwilligen ökologischen Jahres liegen.
Erstellen Sie eine Prognoserechnung
Erfüllt Ihr Kind eine der genannten Bedingungen, müssen Sie eine so genannte Prognoserechnung für die Familienkasse erstellen. Diese enthält die Einnahmen des Kindes für den relevanten Zeitraum. Doch Eltern können diese um bestimmte Ausgaben drücken. Das kann wesentlich für einen positiven Bescheid von der Kasse sein, denn die Einnahmen des Sprösslings dürfen die Jahresgrenze von 7.188 Euro nicht überschreiten.
Abgelehnter Antrag
Falls Ihr Antrag ablehnt wird, gibt es trotzdem noch Chancen. Legen Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein. Informieren Sie sich unbedingt über laufende Verfahren- hier können Sie wertvolle Argumente bekommen.
(Redaktion)
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