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| Kinder gehören auf den Gehweg |
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Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder mit dem Fahrrad immer auf dem Gehweg fahren - soweit einer vorhanden ist. Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen den Gehweg weiter nutzen - und zwar auch dann, wenn ein Radweg daneben liegt. Darauf weist die Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg (LUK) hin. Als Schutz sollten Kinder immer einen Fahrradhelm tragen. Eltern könnten dabei mit gutem Beispiel voran gehen.
Grundsätzlich sollten Kinder erst die Radfahrprüfung im vierten Schuljahr bestanden haben, bevor sie allein im Straßenverkehr unterwegs sind, rät die LUK. Vorschulkinder trainierten Gleichgewicht und Konzentration am besten spielerisch auf einem Tretroller. Selbst wenn Kinder ihr Rad beherrschen, heiße das noch nicht, dass sie Verkehrssituationen richtig einschätzen und die Regeln einhalten, so die LUK. Zum Üben eigne sich ein Platz abseits des Straßenverkehrs, zum Beispiel ein Hinterhof. Zum weiteren Training können sonntägliche Fahrradausflüge der Familie genutzt werden. Dabei werde verhältnismäßig ungefährdet und unter Aufsicht in der Praxis gelernt.
Die größte Gefahr für Kinder auf dem Fahrrad lauert der LUK zufolge an Kreuzungen und Einmündungen. Wegen des so genannten Toten Winkels ist Kindern beizubringen, dass sie sich bei Lkw und Bussen immer dahinter und niemals daneben aufstellen sollten. Bei einem Pkw ist dagegen das Warten neben dem Wagen sicherer - der Fahrer kann den kleinen Radler dann sehen.
(Forumsbeitrag von Frau Mohr)
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