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Gehalt trotz krankem Kind

   

Erkältung, Grippe oder Kinderkrankheiten - für viele berufstätige Eltern, vor allem Mütter, ist dies ein Problem, denn wenn der Nachwuchs krank zu Hause liegt, können sie nicht zur Arbeit. Fehlzeiten am Arbeitsplatz wegen eines kranken Kindes bedeuten für viele Betroffene unter Umständen nicht nur Ärger mit dem Arbeitgeber, auch finanzielle Probleme können daraus entstehen - vor allem wenn das Kind häufiger oder länger krank ist. Um dem entgegenzuwirken, gibt es das Kinderkrankengeld: Jeder berufstätige Elternteil hat an zehn Arbeitstagen im Jahr die Möglichkeit, wegen Betreuung eines kranken Kindes zu Hause zu bleiben.

Bei einer Familie mit mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 25 Arbeitstage pro Jahr, und auch Alleinerziehende haben eine doppelte Anzahl an Betreuungstagen. Der Netto-Verdienstausfall wird zu 90 Prozent von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden jedoch abgezogen.

Der behandelnde Arzt stellt eine Krankheitsbescheinigung für das Kind aus, die dann umgehend beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Der Arbeitgeber gewährt der Mutter bzw. dem Vater unbezahlten Urlaub, die Erstattung des Kinderkrankengeldes erfolgt dann von der Krankenkasse. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) weist zudem darauf hin, dass Eltern ihre Betreuungstage gegenseitig übertragen können. Hat z.B. die Mutter ihre Kinderkrankengeldtage bereits aufgebraucht, der Vater kann aber seinen Anspruch z.B. wegen einer Geschäftsreise oder Montagearbeit nicht in Anspruch nehmen, so verfällt das Kinderkrankengeld nicht, sondern die noch vorhandenen Tage können auf den Partner übertragen werden. Betroffene sollten sich in diesem Fall mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. (Redaktion)

Nächster Tipp: Höhere Steuerbelastung durch Elterngeld
 

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