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Existenzgründungsförderung

   

Sollten Sie als Alleinerziehende keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe haben, besteht die Möglichkeit, EU-Fördermittel zu beantragen (ist kein rückzahlbarer Kredit, sondern 1 Jahr Unterstützung für ein Existenzgründungsvorhaben). Kontakt über die entsprechende Stelle in Ihrem Rathaus. Konzepterstellungen werden mit 75 Prozent erstattet, wenn das Konzept durch die Kommission genehmigt wird. Voraussetzung zum Bezug dieser Leistung: Es darf dem Grunde nach kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bestehen. Dies kann z.B. passieren, wenn durch befristete Arbeitsverträge vor der Schwangerschaft keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erworben wurde und durch das Vorhandensein einer Lebensversicherung und ein geringes Eigenvermögen zur Altersvorsorge keine Sozialhilfe gezahlt wird.
(Forumsbeitrag von proparentconsult)


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© Mike Paßmann, Hamburg