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| Erholung für gestresste Muttis |
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Die Krankenkassen müssen Mütterkuren künftig wieder voll bezahlen. Auch werden die Leistungen für Eltern von schwerkranken Kindern verbessert. Entsprechende Gesetzesänderungen hat der Bundestag jetzt beschlossen. Bisher konnten die Kassen über ihre Satzung regeln, ob sie Vorsorge und Rehabilitation in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes ganz oder nur anteilig übernehmen. Nach Angaben des Ministeriums zahlten immer weniger Kassen die Mütterkuren noch ganz. Die Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass künftig wieder alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen diese Kuren voll erstattet bekommen.
Zugleich werden die Leistungen für Eltern von unheilbar kranken Kindern verbessert. So erhält ein Elternteil unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld und auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Voraussetzung ist, dass das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei älteren Kindern greift der Anspruch nur, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(Forumsbeitrag von Frau Mohr)
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