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Wann haften Eltern für ihre Kinder?
Eltern haften nicht immer für ihre Kinder, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Alter zwischen 7 und 18 Jahren können Kinder aber auch selbst für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen werden.
Was bedeutet Aufsichtspflicht?
Handelt Ihr Kind überraschend, kann Ihnen kaum vorgeworfen werden, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Außerdem spielt natürlich das Alter des Kindes ein Rolle: Ein Dreijähriger muss mehr beaufsichtigt werden als ein Sechsjähriger. Beaufsichtigen heißt, Ihrem Kind Gefahren zu erklären, es entsprechend zu warnen und den Umgang mit gefährlichen Gegenständen zu verbieten. Die Eltern müssen auch kontrollieren, ob sich der Nachwuchs an die Vorgaben hält, um ihn gegebenenfalls zu ermahnen. Übrigens: Wann Eltern, Verwandte oder andere zur Aufsicht beauftragte Personen ihre Aufsichtspflicht verletzen, ist nirgends genau definiert. Über diese Frage wird vor Gericht häufig gestritten. Wenn das Kind zum Beispiel früher schon gerne Hunde und Katzen geärgert hat, hätten die Eltern es nicht allein zu Nachbars Hasen lassen dürfen. In einem solchen Fall hätten sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es geht letztlich immer darum, ob die Eltern vor dem Schaden Hinweise durch das Verhalten ihres Kindes hatten, dass es etwas anstellen könnte.
Wer zahlt im Schadensfall?
Grundsätzlich zahlt die private Haftpflichtversicherung, egal ob Sie für einen Schaden haftbar gemacht werden oder Ihr Kind. Normalerweise ist die gewöhnliche Haftpflichtversicherung von vornherein eine Familienversicherung. Alle im Haushalt lebenden Personen sind versichert. Allerdings sind diese Versicherungen meistens etwas teurer als Versicherungen für Singles, einfach deshalb, weil Kinder häufiger Haftpflichtschäden verursachen.
Sie als Geschädigter
Entsteht Ihnen ein Schaden durch ein Kind, das noch keine sieben Jahre alt ist, haben Sie in der Regel Pech gehabt. Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 828 nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen. Das heißt: Egal, was ein Kind vor seinem siebten Geburtstag anstellt, es kann dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Mit diesem Paragraphen schützt der Gesetzgeber kleine Kinder vor jedweder Schadensersatzforderung. Das bedeutet für Sie als Geschädigten auf der anderen Seite, dass Sie den Schaden nicht erstattet bekommen.
Wenn Minderjährige Verträge abschließen
Wenn Ihr Kind eines Tages mit einem Mofa oder anderem ankommt und Sie sollen dafür bezahlen, können Sie dieses ohne weiteres ablehnen, auch wenn es ein Papier unterschrieben hat. Denn: Schließen Kinder ohne Wissen ihrer Eltern einen Vertrag ab, müssen Eltern dafür nicht haften. Der Verkäufer hätte von ihnen eine Einverständniserklärung einholen müssen, dass sie einverstanden sind. Hat er dies nicht getan, platzt der Vertrag.
(Forumsbeitrag von Julia)
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