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Es gibt drei Formen der ambulanten Kur:
Ambulante Vorsorgekur
Zur Vorbeugung, wenn eine Erkrankung ohne medizinisch-therapeutische Behandlung in absehbarer Zeit zu befürchten ist.
Ambulante Rehabilitationskur
Bei bereits bestehender, zumeist chronischer Erkrankung, für die kein stationärer Behandlungsbedarf besteht.
Kompaktkur
Die moderne, selbsthilfegruppen- und indikationsbezogene Kur für maximal 15 Teilnehmer.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Kassen ist der Kurarztschein, der bei Kurantritt im Kurhaus vorliegen muss. Der Kurarztschein ist Grundlage der kurärztlichen Behandlung. Er wird von der Krankenkasse ausgefüllt. Ohne diesen Schein ist die Verordnung physikalischer Therapie leider nicht möglich!!
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in Kurorten werden von der Krankenkasse die Kurarzt-Kosten voll und 85 % der Kurmittel übernommen. Außerdem kann die Kasse einen Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung/Kurtaxe bis zu 8 Euro pro Tag, für Kleinkinder bis zu 15 Euro pro Tag zahlen. Den Rest trägt der Kurpatient. Bei bestimmten Härtefällen gibt es auch Ausnahmen.
Kurdauer? Sind auch 2 Wochen möglich?
Nach jahrzehntelangen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnissen sollte eine Kur vier Wochen, mindestens aber drei Wochen dauern, um einen möglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu erbringen. Der Gesetzgeber hat die Drei-Wochen-Dauer für Kuren, die von Krankenkassen und Rentenversicherungsanstalten bezahlt oder bezuschusst werden, festgeschrieben. Für eine Reihe von Erkrankungen können die Krankenkassen aber auch generell längere oder auch kürzere Verfahrenszeiten bestimmen. Fragen Sie bei einer Zwei-Wochen-Kur unbedingt bei Ihrer Kasse, ob sie den tgl. Zuschuss von 8 Euro bezahlt.
Aber bedenken Sie: Auch ein oder zwei Wochen mit Kurarztschein gelten für die Kassen meist als durchgeführte Kur!! Eine erneute Genehmigung einer Kur ist in der Regel nicht vor Ablauf von vier Jahren möglich!!
(Forumsbeitrag von pannengeier)
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