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| Alleinerziehende und Unfall/ Krankheit |
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Unfall, Krankenhausaufenthalt oder gar Tod sind Themen, mit denen man sich nicht so gerne beschäftigt. Aber gerade Alleinerziehende sollten das tun, damit im Notfall das Dringendste geregelt ist - vor allem, wenn man alleiniges Sorgerecht hat.
[b]Regelungen für Unfall, Krankheit[/b]
Es kann schnell passieren, dass man plötzlich sein Leben nicht mehr so regeln kann, wie man will - weil man zum Beispiel einen Unfall hatte und im Krankhaus liegt.
Für diese Verhinderung auf Dauer sollte man vorsichtshalber einer Vertrauensperson eine Vollmacht geben, damit sie nötige Schritte unternehmen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Bevollmächtigung, das Kind von Schule und Kindergarten abzuholen, aber auch eine Bankvollmacht, damit weiterhin die Miete und andere, wichtige Rechnungen bezahlt werden können.
[b]Regelungen für den Todesfall [/b]
[list][*][b]hinsichtlich Sorgerecht[/b]
Bei [b]gemeinschaftlichem[/b] Sorgerecht ist die Festlegung der Alleinsorge nicht notwendig, da das Kind automatisch zu dem Elternteil kommt, bei dem es bisher nicht gelebt hat. Falls es Bedenken gegen diese Regelung gibt, so sollte man sich unbedingt zu Lebzeiten darum kümmern und ggf. versuchen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Bei [b]alleinigem[/b] Sorgerecht sollte man unbedingt festlegen, wer nach seinem Tod die Alleinsorge übernehmen soll. Natürlicherweise wird es sich dabei um einen Menschen, eine Familie oder ein Paar handeln, mit denen das Kind bereits guten Kontakt hat und die sich auch noch angemessen um das Kind kümmern können. Das können Freunde, Großeltern oder andere Verwandte sein - aber auch der nicht sorgeberechtigte Kindsvater. Wobei im Zweifelsfall immer zum Wohle des Kindes entschieden wird. Das heißt, wenn der Kindsvater, zu dem das Kind kaum oder keinen Kontakt hatte, dieses zu sich holen will, Sie aber festgelegt haben, dass es zu Freunden kommen soll, zu denen es einen guten Bezug hat, so wird das Vormundschaftsgericht in Ihrem Sinne entscheiden.
Was das Vermögen Ihres Kindes anbelangt, so können Sie einen Ergänzungspfleger nennen. Dieser verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, muss aber nicht die Person sein, bei dem es sich dauerhaft aufhält.
[*][b]hinsichtlich Vererbung[/b]
Was das Vererben materieller Werte anbelangt, so ist es wichtig, ein Testament zu verfassen. Das ist kein großer Aufwand, vermeidet aber Diskussionen und Streitigkeiten der Hinterbliebenen.
Ein Testament ist dann gültig, wenn es entweder [b]ganz handschriftlich[/b] verfasst und unterschrieben wird oder [b]maschinenschriftlich[/b] erstellt und von einem Notar beglaubigt wird.
Eine [b]Hinterlegung[/b] beim Nachlassgericht ist vorteilhaft und nicht teuer, denn dieses ist offiziell vorhanden und wird mit der Erfassung Ihres Todes geöffnet.
Manche wählen auch ein Bankschließfach - wobei es einfach wichtig ist, dass Angehörige wissen, dass es ein Testament gibt und wo sich dieses befindet.
Der [b]Inhalt eines Testaments[/b] kann sehr kurz sein und zum Beispiel nur aus dem Satz bestehen Ich vererbe meinem Sohn Max mein gesamtes Vermögen.
Wobei man gleichzeitig überlegen sollte, ob man einen Ersatzerben bestimmt. Denn wenn Ihnen und Ihrem Kind gleichzeitig etwas passiert, erbt der Kindsvater. Möchten Sie das nicht, sollten Sie bestimmen, wer der Ersatzerbe wird.[/list]
Weitere Informationen zum Thema Vererben gibt es auf der Homepage des Bundesjustizministeriums, dort kann man sich die entsprechende Broschüre runterladen:
(Redaktion)

Erben und Vererben
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